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Strafrecht

Verleumdung im Internet: Wann lohnt sich eine Strafanzeige?

Gerhard Flemming · Veröffentlicht: 15. November 2025
Verleumdung im Internet: Wann lohnt sich eine Strafanzeige?

Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung: Wo liegen die Unterschiede und wann sollte die Polizei eingeschaltet werden?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ehrverletzende Äußerungen können Straftatbestände erfüllen.

Die Unterschiede

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Kundgabe der Missachtung ("Idiot").
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptung ehrenrühriger Tatsachen, die nicht erweislich wahr sind.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): Bewusste Verbreitung unwahrer Tatsachen.

Bei schweren Fällen raten wir zur Strafanzeige, um den Täter zu ermitteln. Parallel sollte zivilrechtlich auf Löschung und Unterlassung geklagt werden.

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