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Fake-Bewertungen: Rechtslage 2026

Gerhard Flemming · Veröffentlicht: 18. November 2025 · Zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
Fake-Bewertungen: Rechtslage 2026

Was gilt 2026 bei gekauften Rezensionen, erfundenem Kundenkontakt und falschen Behauptungen? UWG, Plattformregeln, Prüfpflichten und praktische Schritte im Überblick.

Nicht jede anonyme oder negative Bewertung ist eine Fake-Bewertung. Entscheidend ist, was tatsächlich passiert ist: Wurde eine Rezension zur Werbung erfunden oder gekauft? Bestreitet ein Unternehmen eine behauptete Kundenerfahrung? Oder enthält ein echter Erfahrungsbericht eine überprüfbare falsche Aussage? Die rechtliche Einordnung und der passende Meldeweg unterscheiden sich. Dieser Überblick gibt den Stand vom 24. September 2026 wieder und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Was bedeutet „Fake-Bewertung“ überhaupt?

Der Begriff fasst unterschiedliche Fälle zusammen. Eine positive Rezension kann von einem Anbieter beauftragt werden, obwohl der angebliche Kunde nie eine Erfahrung gemacht hat. Eine negative Rezension kann von einem Konkurrenten stammen oder einen erfundenen Vorgang schildern. Auch ein echter Kunde kann in einer Bewertung Tatsachen behaupten, die bestritten werden. Das macht nicht automatisch den gesamten Bericht frei erfunden. Prüfen Sie deshalb zunächst den konkreten Inhalt und die nachweisbaren Umstände, statt aus einem Pseudonym oder einer niedrigen Sternezahl auf Täuschung zu schließen.

Gekaufte Bewertungen und das Wettbewerbsrecht

Der Anhang zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) benennt zwei besonders relevante Praktiken gegenüber Verbrauchern: Nr. 23b betrifft die Behauptung, Bewertungen stammten von tatsächlichen Käufern oder Nutzern, ohne angemessene und verhältnismäßige Überprüfungsmaßnahmen. Nr. 23c erfasst die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Verbraucherbewertungen sowie die falsche Darstellung von Bewertungen zu Zwecken der Verkaufsförderung. Diese Tatbestände betreffen geschäftliches Verhalten; sie bedeuten nicht, dass jede einzelne negative Rezension automatisch ein UWG-Verstoß ist.

Wer auf der eigenen Website Verbraucherbewertungen zugänglich macht, muss nach § 5b Abs. 3 UWG darüber informieren, ob und wie die Echtheit überprüft wird. Auch deshalb sollten Unternehmen keine unklaren Sterne- oder Erfolgsangaben als überprüfte Tatsachen darstellen. Mögliche wettbewerbsrechtliche Folgen einer unzulässigen Werbepraxis hängen vom Fall ab, etwa wer gehandelt hat und welche Ansprüche geltend gemacht werden. Eine pauschale Geldstrafe für jede gekaufte Rezension lässt sich daraus nicht ableiten.

Was gilt für negative Bewertungen ohne echten Kontakt?

Google verlangt laut seinen Richtlinien echte Erfahrungen mit einem Ort oder Unternehmen und untersagt manipulierte, voreingenommene Inhalte. Wird ein tatsächlicher Kontakt nachvollziehbar bestritten, kann das eine Prüfung durch die Plattform anstoßen. Ein nicht gefundener Klarname in der Kundendatei ist aber kein Beweis: Nutzer können Pseudonyme verwenden, über Dritte Kontakt gehabt haben oder einen Vorgang anders datieren.

Der Bundesgerichtshof entschied am 9. August 2022 (VI ZR 1244/20) zu einem Hotelbewertungsportal, dass die Rüge fehlenden Gästekontakts grundsätzlich Prüfpflichten des Portals auslösen kann. Das Urteil nennt Grenzen, insbesondere wenn die Identität des Bewertenden ohne Weiteres aus dem Eintrag hervorgeht; auch Rechtsmissbrauch ist zu beachten. Es ist keine Entscheidung über jede Google-Bewertung und vor allem keine automatische Löschzusage. Prüfung und Ergebnis sind zwei verschiedene Dinge.

Meinung, Tatsachenbehauptung und persönlicher Angriff

„Der Service war enttäuschend“ beschreibt in erster Linie eine Wertung. „Ich habe am Dienstag bezahlt und keine Leistung erhalten“ enthält überprüfbare Angaben. Eine Bewertung kann beides miteinander verbinden. Sichern Sie den vollständigen Wortlaut und den Kontext, bevor Sie eine Textstelle beanstanden; eine verkürzte Wiedergabe kann den Sinn verändern. Auch scharfe oder ungerechte Kritik ist nicht allein deshalb unzulässig. Ob eine unwahre Tatsachenbehauptung, Beleidigung oder andere Rechtsverletzung vorliegt, hängt von Inhalt, Belegen und Umständen ab.

Strafrechtliche Tatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung haben jeweils eigene Voraussetzungen. Eine anonyme Bewertung erfüllt sie nicht schon wegen ihrer Anonymität. Ebenso folgt aus einem UWG-Verstoß nicht automatisch eine strafrechtliche Verurteilung des Verfassers. Bei schwerwiegenden Vorwürfen oder Fragen zur Identifizierung ist individuelle rechtliche Beratung sinnvoller als eine pauschale Strafanzeige-Empfehlung.

Wie können Unternehmen eine fragliche Bewertung prüfen?

  1. Eintrag sichern: URL, Plattform, Datum, Sternezahl, Profilname, vollständigen Wortlaut und einen Screenshot dokumentieren.
  2. Sachverhalt abgleichen: Nur tatsächlich verfügbare Aufträge, Termine oder Kontakte prüfen. Unsicherheit offen benennen und keine Kundendaten öffentlich machen.
  3. Beanstandung konkretisieren: Welche Passage oder welches Muster ist problematisch? Geht es um eine Plattformregel, eine bestreitbare Tatsache oder einen persönlichen Angriff?
  4. Passenden Weg wählen: Eine Google-Rezension im Unternehmensprofil melden, eine begründete rechtliche Beanstandung prüfen lassen oder bei echter Kritik respektvoll öffentlich antworten.
  5. Rückmeldung auswerten: Den Status prüfen und nur bei neuen oder zuvor fehlenden Angaben nachfassen. Eine Ablehnung beendet nicht jede rechtliche Möglichkeit, ist aber auch kein Anlass für unbelegte Behauptungen.

Für Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte regelt Artikel 16 des Digital Services Act ein Melde- und Abhilfeverfahren für Hostingdienste. Das Verfahren verlangt eine begründete Meldung; es begründet keinen generellen Anspruch auf die Entfernung einer unliebsamen Meinung. Eine einfache Meldung nach Google-Richtlinien und eine rechtliche Beanstandung sollten nicht verwechselt werden.

Häufige Fragen zur Rechtslage

Ist eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text rechtswidrig? Nicht allein wegen der Sternezahl oder des fehlenden Textes. Eine echte Erfahrung kann auch kurz bewertet werden. Konkrete Anhaltspunkte für eine Manipulation oder fehlende Erfahrungsgrundlage können eine Prüfung rechtfertigen.

Kann man eine anonyme Bewertung löschen lassen? Ein Pseudonym verhindert eine Beanstandung nicht, ist aber selbst kein Löschgrund. Halten Sie fest, was am konkreten Eintrag zweifelhaft ist, und vermeiden Sie Spekulationen über die Person dahinter.

Darf man echte Kunden um Bewertungen bitten? Eine ehrliche Bitte um authentisches Feedback ist etwas anderes als die Beauftragung erfundener Rezensionen. Prüfen Sie die geltenden Regeln der Plattform und vermeiden Sie Anreize, die Bewertungen verzerren oder von deren Inhalt abhängen.

Für Voraussetzungen, Ablauf und Kosten einer konkreten Google-Meldung lesen Sie den ausführlichen Google-Ratgeber. Die einzelnen Klickschritte beschreibt unsere Anleitung zur eigenen Meldung.

Quellen und Stand

Redaktionelle Grundsätze · Weitere Ratgeber

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