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Strafrecht

Rufmord im Internet: Was tun bei geschäftsschädigender Hetze?

Gerhard Flemming · Veröffentlicht: 20. Oktober 2025
Rufmord im Internet: Was tun bei geschäftsschädigender Hetze?

Wenn die Grenze zur Straftat überschritten ist: So dokumentieren und bekämpfen Sie gezielte Kampagnen gegen Ihr Unternehmen.

Rufmord ist mehr als eine schlechte Bewertung. Es ist der gezielte Versuch, ein Unternehmen durch Lügen zu vernichten.

Schritt-für-Schritt-Plan

1. **Beweise sichern:** Screenshots, URLs, Zeitstempel.
2. **Anwalt einschalten:** Lassen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung versenden.
3. **Schadensersatz:** Dokumentieren Sie Umsatzrückgänge für spätere Forderungen.
4. **Plattformen kontaktieren:** Fordern Sie Löschung mit Verweis auf die Rechtsverletzung.

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