Reputationskanzlei
Arbeitsrecht

Umgang mit Rache-Bewertungen von Ex-Mitarbeitern

Gerhard Flemming · Veröffentlicht: 12. November 2025
Umgang mit Rache-Bewertungen von Ex-Mitarbeitern

Gekündigte Mitarbeiter nutzen oft Kununu oder Google für einen Rachefeldzug. Erfahren Sie, wie Sie solche Bewertungen identifizieren und löschen lassen.

Anonymität ist kein Freibrief. Dennoch nutzen frustrierte Ex-Mitarbeiter Plattformen wie Kununu, um "nachzutreten". Solche Rachebewertungen enthalten oft Firmeninterna, Beleidigungen oder unwahre Behauptungen.

Was ist erlaubt, was nicht?

Sachliche Kritik an Arbeitsbedingungen ist erlaubt. Verboten sind Schmähkritik, Lügen und das Verraten von Betriebsgeheimnissen.

Gegenwehr

Arbeitgeber können bei Kununu Zweifelsfälle melden und einen Tätigkeitsnachweis des Bewerters fordern. Kann dieser nicht erbracht werden (z.B. bei Fake-Accounts), wird die Bewertung gelöscht.

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