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Datenschutz

Datenschutz bei Bewertungen: Was darf veröffentlicht werden?

Gerhard Flemming · Veröffentlicht: 11. November 2025
Datenschutz bei Bewertungen: Was darf veröffentlicht werden?

Namen, Krankheitsdaten, interne Details: Was in Bewertungen stehen darf und was sofort gelöscht werden muss.

Bewertungen dürfen Meinung äußern, aber keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Datenschutz ist ein scharfes Schwert im Kampf gegen negative Reviews.

Tabu-Themen

  • Klarnamen von Mitarbeitern: Dürfen meist nicht genannt werden (außer Personen des öffentlichen Interesses/Geschäftsführer).
  • Gesundheitsdaten: Besonders bei Ärzten absolut tabu.
  • Interne Firmen-E-Mails: Veröffentlichung ist unzulässig.

Enthält eine Bewertung solche Daten, muss sie in der Regel vollständig gelöscht werden.

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